ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Vivorio GmbH
TEIL 1 – GRUNDSTRUKTUR & GELTUNGSBEREICH
§1 Anbieter, Anwendungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Vivorio GmbH (nachfolgend „Vivorio“) und ihren Auftraggebern sowie registrierten Nutzern der Plattform.
(2) Vivorio betreibt eine digitale Plattform zur Anbahnung, Kalkulation und Abwicklung von Bau-, Handwerks- und infrastrukturellen Leistungen.
(3) Vivorio tritt in sämtlichen Fällen als Generalunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf. Ein Vermittlungsverhältnis liegt nicht vor.
(4) Auftraggeber können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein.
(5) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Vivorio stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsmodell und Rolle von Vivorio
(1) Vivorio ist alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.
(2) Zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen setzt Vivorio nach eigenem Ermessen qualifizierte Nachunternehmer ein.
(3) Zwischen dem Auftraggeber und eingesetzten Nachunternehmern entsteht kein unmittelbares Vertragsverhältnis.
(4) Sämtliche Kommunikation, Vertragsabwicklung, Zahlungsabwicklung und Gewährleistung erfolgen ausschließlich über Vivorio.
(5) Vivorio ist berechtigt, Nachunternehmer jederzeit auszutauschen, sofern hierdurch keine wesentliche Leistungsänderung eintritt.
§3 Plattformnutzung und Nutzerkonto
(1) Die Nutzung der Plattform setzt die Erstellung eines Nutzerkontos voraus.
(2) Nutzer sind verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
(3) Vivorio ist berechtigt, Nutzerkonten jederzeit zu sperren oder zu löschen, insbesondere bei:
- Verstoß gegen diese AGB
- missbräuchlicher Nutzung
- Zahlungsverzug
- Manipulation von Bewertungen
- Umgehungsversuchen
(4) Ein Anspruch auf Registrierung oder Nutzung der Plattform besteht nicht.
§4 Angebots- und Vertragsschlussmechanismus
(1) Der Kunde stellt über die Plattform eine Leistungsanfrage.
(2) Auf Basis algorithmischer Kalkulation generiert die Plattform ein verbindliches Angebot.
(3) Angebote sind 48 Stunden gültig und verfallen automatisch, sofern keine Bestätigung durch Vivorio erfolgt.
(4) Ein Vertrag kommt ausschließlich durch ausdrückliche Auftragsbestätigung durch Vivorio über die Plattform zustande.
(5) Vor Auftragsbestätigung ist Vivorio berechtigt, Angebote jederzeit zu widerrufen oder anzupassen.
(6) Vivorio ist berechtigt, Aufträge nachträglich zu stornieren, insbesondere bei:
- Ausfall eines Nachunternehmers
- Kalkulations- oder Systemfehler
- fehlerhaften Angaben des Kunden
- nicht fristgerechter Zahlungsreservierung
§5 Algorithmus- und Preislogik
(1) Die Preisermittlung erfolgt automatisiert durch einen Algorithmus.
(2) Der algorithmisch generierte Preis stellt ein verbindliches Angebot dar.
(3) Vivorio behält sich vor, Preise aufgrund von:
- Materialpreisänderungen
- Kapazitätsauslastung
- regionalen Faktoren
- offensichtlichen technischen Fehlern
nachträglich anzupassen.
(4) Bei erkennbaren System- oder Kalkulationsfehlern ist Vivorio berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Eine Haftung für algorithmische Fehlkalkulationen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§6 Speicherung von Angebots- und Vertragsdaten
(1) Vivorio speichert Angebots- und Vertragsdaten revisionsfähig für die Dauer von mindestens 10 Jahren.
(2) Die elektronisch gespeicherte Dokumentation gilt als verbindlicher Nachweis des Vertragsinhalts.
(3) Der Kunde hat keinen Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit historischer Angebotsversionen.
TEIL 2 – ZAHLUNGSABWICKLUNG, RESERVIERUNG, ABNAHME, STORNIERUNG, WIDERRUF (B2C)
§7 Zahlungsabwicklung und Mittelreservierung
(1) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen externen Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe).
(2) Mit Vertragsschluss ist der Auftraggeber verpflichtet, das vollständige Auftragsvolumen über den Zahlungsdienstleister autorisieren zu lassen.
(3) Es erfolgt keine unmittelbare Belastung des Zahlungsmittels, sondern eine Reservierung (Autorisierung) des Auftragsbetrages.
(4) Die Belastung und Auszahlung an Vivorio erfolgt erst nach:
- Durchführung der Leistung und
- Abnahme durch den Auftraggeber
oder
- Eintritt einer fiktiven Abnahme gemäß § 9.
(5) Kommt die Zahlungsreservierung nicht zustande oder wird diese vom Auftraggeber widerrufen, ist Vivorio berechtigt, den Auftrag einseitig zu stornieren.
(6) Vivorio ist berechtigt, bei begründetem Risiko (z. B. Bonitätszweifel) eine zusätzliche Sicherheitsleistung zu verlangen.
§8 Preise und Abrechnungsmodelle
(1) Leistungen werden grundsätzlich als Festpreisleistungen angeboten.
(2) Soweit vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Einheitspreisbasis nach tatsächlich ausgeführter Menge.
(3) Maßgeblich sind die über die Plattform bestätigten Preise.
(4) Nachträgliche Leistungsänderungen führen zu einer entsprechenden Anpassung des Preises.
(5) Offensichtliche Preisirrtümer oder technische Fehlkalkulationen berechtigen Vivorio zur Vertragsanpassung oder zum Rücktritt.
§9 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung wird der Auftraggeber zur Abnahme aufgefordert.
(2) Die Abnahme kann digital über die Plattform erfolgen.
(3) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:
- der Auftraggeber die Leistung freigibt oder
- innerhalb von 5 Kalendertagen nach Fertigstellungsanzeige keine wesentlichen Mängel angezeigt werden.
(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
(5) Mit Abnahme wird die Zahlungsfreigabe ausgelöst.
§10 Stornierung durch den Auftraggeber
(1) Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis 48 Stunden vor geplantem Ausführungsbeginn möglich.
(2) Erfolgt die Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Ausführungsbeginn, wird eine Stornopauschale in Höhe von 50 % des Auftragsvolumens fällig.
(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Bereits reservierte Beträge werden entsprechend verrechnet.
§11 Stornierung durch Vivorio
Vivorio ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
- ein Nachunternehmer ausfällt
- höhere Gewalt vorliegt
- erhebliche Sicherheits- oder Zugangsprobleme bestehen
- falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers vorliegen
- die Zahlungsautorisierung nicht wirksam erfolgt
- ein erheblicher Kalkulations- oder Systemfehler festgestellt wird
Schadensersatzansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§12 Widerrufsrecht für Verbraucher (Fernabsatz)
(1) Verbrauchern steht bei ausschließlich digitalem Vertragsabschluss grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn:
- der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass Vivorio vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung
beginnt, und
- der Verbraucher bestätigt, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
(3) Diese Zustimmung erfolgt über eine gesonderte, aktiv anzuklickende Erklärung vor Vertragsschluss.
(4) Erfolgt kein entsprechender Verzicht, beginnt die Leistung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.
§13 Kein Widerrufsrecht in bestimmten Fällen
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei:
- individuell angefertigten Leistungen
- kurzfristig terminierten Leistungen, wenn die Ausführung vollständig erbracht wurde
- bereits vollständig erbrachten Dienstleistungen nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers
§14 Zahlungsfreigabe und Streitfälle
(1) Erfolgt keine Abnahmefreigabe durch den Auftraggeber und werden keine wesentlichen Mängel angezeigt, gilt die Leistung als abgenommen.
(2) Bei Streitigkeiten über Mängel ist Vivorio berechtigt, die Zahlung bis zur Klärung zurückzuhalten.
(3) Ein Anspruch auf treuhänderische Verwaltung der Mittel besteht nicht.
TEIL 3 – HAFTUNG, PLATTFORMREGIME, INHALTE, BEWERTUNGEN, ACCOUNT-KONTROLLE
§15 Haftung von Vivorio
(1) Vivorio haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Vivorio ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung:
- auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und
- maximal auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt und
- zusätzlich absolut begrenzt auf 100.000 EUR je Schadensfall.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§16 Haftung für Nachunternehmer
(1) Vivorio haftet gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
(2) Eine persönliche Haftung von Nachunternehmern gegenüber dem Auftraggeber besteht nicht.
(3) Vivorio ist berechtigt, bei Mängeln zunächst Nacherfüllung durch den eingesetzten Nachunternehmer vorzunehmen.
§17 Plattformverfügbarkeit
(1) Vivorio schuldet keine permanente und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform.
(2) Wartungsarbeiten, technische Störungen, Serverausfälle oder Sicherheitsmaßnahmen begründen keine Schadensersatzansprüche.
(3) Eine Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§18 Haftungsausschluss für algorithmische Systeme
(1) Die Preisermittlung und Leistungsberechnung erfolgt automatisiert.
(2) Vivorio übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Fehlerfreiheit algorithmischer Prozesse.
(3) Offensichtliche System- oder Kalkulationsfehler berechtigen Vivorio zur Vertragsanpassung oder zum Rücktritt.
(4) Schadensersatzansprüche aufgrund von Preisabweichungen oder Systemfehlern sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§19 Nutzerinhalte (Uploads, Bilder, Texte)
(1) Nutzer können Inhalte, insbesondere Bilder oder Beschreibungen, über die Plattform hochladen.
(2) Der Nutzer sichert zu, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte verfügt.
(3) Der Nutzer stellt Vivorio von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidriger Inhalte entstehen.
(4) Vivorio ist berechtigt, Inhalte jederzeit zu löschen oder zu sperren.
§20 Kommunikationsfunktion (Chat)
(1) Die Plattform kann eine interne Kommunikationsfunktion enthalten.
(2) Jegliche Umgehungsversuche (z. B. Austausch von Kontaktdaten zur Direktbeauftragung) sind untersagt.
(3) Vivorio ist berechtigt, Kommunikationsinhalte automatisiert zu prüfen.
(4) Bei Verstößen kann das Nutzerkonto gesperrt werden.
§21 Bewertungsfunktion
(1) Nach Abschluss eines Auftrags kann der Auftraggeber die Leistung bewerten.
(2) Bewertungen dürfen keine personenbezogenen Daten von Nachunternehmern enthalten.
(3) Unwahre, beleidigende oder rechtswidrige Bewertungen sind unzulässig.
(4) Vivorio ist berechtigt, Bewertungen zu prüfen, zu kürzen oder zu löschen.
(5) Ein Anspruch auf Veröffentlichung einer Bewertung besteht nicht.
§22 Account-Sperrung und Vertragsbeendigung
(1) Vivorio ist berechtigt, Nutzerkonten jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu sperren oder zu löschen.
(2) Dies gilt insbesondere bei:
- Verstoß gegen AGB
- Zahlungsverzug
- Umgehungsversuchen
- Manipulation von Bewertungen
- missbräuchlicher Nutzung
(3) Bereits geschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt.
§23 Höhere Gewalt
(1) Vivorio haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt.
(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Streiks, behördliche Maßnahmen, Energieausfälle oder Lieferengpässe.
(3) In solchen Fällen verlängern sich Ausführungsfristen angemessen.
TEIL 4 – NACHUNTERNEHMERREGIME, EXKLUSIVITÄT, UMGEHUNGSSCHUTZ, VERTRAGSSTRAFEN, REGRESS
§24 Einsatz und Auswahl von Nachunternehmern
(1) Vivorio setzt zur Vertragserfüllung qualifizierte Nachunternehmer („NU“) ein.
(2) Die Auswahl, Steuerung, Koordination und der Austausch von Nachunternehmern erfolgen ausschließlich durch Vivorio.
(3) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Einsatz eines bestimmten Nachunternehmers besteht nicht.
(4) Vivorio ist berechtigt, Nachunternehmer jederzeit auszutauschen, sofern hierdurch keine wesentliche Leistungsänderung eintritt.
§25 Kein Direktkontakt / Kommunikationsmonopol
(1) Jegliche vertragliche Abstimmung erfolgt ausschließlich über Vivorio.
(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eingesetzten Nachunternehmern eigenständige Nebenabreden zu treffen.
(3) Direktzahlungen an Nachunternehmer sind unzulässig.
§26 Umgehungsverbot gegenüber Auftraggebern
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie innerhalb von 24 Monaten nach Abschluss des letzten Auftrags keinen von Vivorio eingesetzten Nachunternehmer direkt oder mittelbar zu beauftragen.
(2) Dies gilt auch für:
- verbundene Unternehmen
- nahestehende Personen
- Dritte, die auf Veranlassung des Auftraggebers handeln
(3) Für jeden Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des Nettoauftragswertes fällig, mindestens jedoch 5.000 EUR.
(4) Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
§27 Voll-Exklusivität der Nachunternehmer
(1) Nachunternehmer verpflichten sich, identische oder vergleichbare Leistungen nicht über konkurrierende Plattformen anzubieten.
(2) Nachunternehmer dürfen keine über Vivorio akquirierten Kunden außerhalb der Plattform bedienen.
(3) Dieses Wettbewerbsverbot gilt:
- während der Zusammenarbeit
- sowie 24 Monate nach Beendigung
§28 Kundenschutzklausel
(1) Nachunternehmer dürfen keine Vertragsbeziehungen mit Kunden begründen, die ihnen über Vivorio bekannt wurden.
(2) Dies gilt unabhängig davon, ob der Erstauftrag zustande gekommen ist.
(3) Jede direkte oder indirekte Kontaktaufnahme mit Umgehungsabsicht ist unzulässig.
§29 Vertragsstrafe bei Umgehung durch Nachunternehmer
(1) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Exklusivitäts- oder Kundenschutzpflichten wird eine Vertragsstrafe in Höhe von:
- 25 % des geschätzten Auftragswertes oder
- mindestens 10.000 EUR
fällig.
(2) Mehrfache Verstöße gelten jeweils als eigenständiger Verstoß.
(3) Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§30 Haftung und Regress der Nachunternehmer
(1) Der Nachunternehmer haftet Vivorio gegenüber vollumfänglich für sämtliche Schäden, die aus:
- mangelhafter Leistung
- Pflichtverletzungen
- Gesetzesverstößen
- Arbeitsschutzverstößen
- Schwarzarbeit
- Mindestlohnverstößen
- Sozialversicherungsverstößen
resultieren.
(2) Der Nachunternehmer stellt Vivorio von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollständig frei.
(3) Vivorio ist berechtigt, Regressansprüche unmittelbar geltend zu machen.
§31 Gewährleistungsregime
(1) Gegenüber dem Auftraggeber übernimmt Vivorio die gesetzliche Gewährleistung.
(2) Der Nachunternehmer ist verpflichtet, Vivorio sämtliche Gewährleistungsaufwendungen zu ersetzen.
(3) Vivorio ist berechtigt, Sicherheitsleistungen vom Nachunternehmer zu verlangen.
§32 Audit- und Kontrollrechte
(1) Vivorio ist berechtigt, Nachunternehmer regelmäßig zu überprüfen.
(2) Der Nachunternehmer hat auf Verlangen vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung
- Versicherungsnachweis
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Mindestlohnnachweise
- Sozialversicherungsnachweise
(3) Bei Verstößen ist Vivorio berechtigt, die Zusammenarbeit fristlos zu beenden.
§33 Geheimhaltung
(1) Sämtliche Informationen über:
- Preisstrukturen
- Algorithmus
- Kundendaten
- Plattformlogik
sind streng vertraulich zu behandeln.
(2) Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
§34 Keine Scheinselbstständigkeit
(1) Nachunternehmer handeln eigenverantwortlich und selbstständig.
(2) Es besteht kein Arbeitsverhältnis zwischen Vivorio und Nachunternehmern.
(3) Der Nachunternehmer trägt sämtliche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen selbst.
TEIL 5 – VERTRAGSLAUFZEIT, RAHMENMODELLE, SCHIEDSGERICHT, RECHTSWAHL, AGB-ÄNDERUNG
§35 Vertragsarten
(1) Verträge können als Einzelaufträge oder als Rahmenverträge geschlossen werden.
(2) Einzelaufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme.
(3) Rahmenverträge regeln wiederkehrende Leistungen oder Abrufkontingente.
(4) Maßgeblich ist die jeweilige vertragliche Ausgestaltung über die Plattform.
§36 Laufzeit und automatische Verlängerung
(1) Rahmenverträge werden für die jeweils vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, verlängern sich Rahmenverträge automatisch um jeweils 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§37 Kündigungsrechte
(1) Die freie Kündigung richtet sich nach § 648 BGB.
(2) Im Falle einer freien Kündigung durch den Auftraggeber behält Vivorio den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
(3) Die ersparten Aufwendungen werden pauschal mit 5 % der noch nicht erbrachten Leistungen angesetzt, sofern kein anderer Betrag nachgewiesen wird.
(4) Vivorio ist berechtigt, Verträge aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei:
- Zahlungsverzug
- Umgehungsversuchen
- falschen Angaben
- schwerwiegenden Pflichtverletzungen
§38 Rechtswahl
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen.
§39 Gerichtsstand
(1) Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Vivorio.
(2) Vivorio ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers geltend zu machen.
§40 Schiedsgerichtsklausel (B2B)
(1) Sämtliche Streitigkeiten mit Unternehmern werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs durch ein Schiedsgericht entschieden.
(2) Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichter.
(3) Sitz des Schiedsgerichts ist Deutschland.
(4) Die Entscheidung ist endgültig und bindend.
(5) Für Verbraucher findet diese Regelung keine Anwendung.
§41 Internationale Tätigkeit
(1) Vivorio ist berechtigt, Leistungen auch außerhalb Deutschlands anzubieten.
(2) Verträge unterliegen auch bei internationaler Tätigkeit deutschem Recht, soweit zulässig.
(3) Zwingende lokale Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
§42 Änderung der AGB
(1) Vivorio ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern.
(2) Änderungen werden dem Nutzer in Textform mitgeteilt.
(3) Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die Änderungen als genehmigt.
(4) Bei wesentlichen Änderungen wird eine erneute Zustimmung eingeholt.
§43 Teilunwirksamkeit (Salvatorische Klausel)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.